Ehrenamtliche Initiativen wie Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten können ab Dezember 2024 Mittel aus einem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beantragen.
Mit dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ können die Einrichtungen neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung erwerben. Ziel ist es, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern und Ressourcen zu schonen. Das Förderprogramm ist die erste Bundesförderung dieser Art.
In der ersten Runde stehen über drei Millionen Euro für gemeinnützige Vereine bereit. Später sollen auch andere Organisationen, die nicht als Verein konstituiert sind, Unterstützung beantragen können.
Das Programm zielt darauf ab, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, um Ressourcen zu schonen. Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie Reparaturen ermöglichen und Umweltschutz bürgernah umsetzen.
Es ergänzt insbesondere die auf EU-Ebene getroffenen Regelungen zum Ökodesign und zum Recht auf Reparatur.
Zunächst können gemeinnützige Reparaturinitiativen einmalig bis zu 3.000 Euro beantragen. Die Förderung läuft bis 2026. Ab 2025 wird die Förderung auf nicht-vereinsgebundene Initiativen ausgeweitet. Gefördert werden vor allem Anschaffungen von Maschinen, Werkzeugen und Materialien. Ergänzend sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Reparateur*innen und Organisator*innen förderfähig.
Die „anstiftung“, Initiatorin und Betreiberin des Netzwerks Reparatur-Initiativen in Deutschland, verwaltet die Fördermittel und plant, in Kürze ein Portal für Anträge zu öffnen. Die Eröffnung des Antragsverfahrens wird bekannt gemacht, sobald das Bewerbungsportal online gestellt wird.
Mehr Informationen finden Sie unter FAQ zur Förderrichtlinie “Reparieren statt Wegwerfen”.
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